Neuausgabe der Übersetzung von Hugo Winckler
hg. von Viktor Kalinke, bearbeitet von Benjamin Schondorf
Die von Hammurabi um 1760 v. Chr. veranlaßte Kodifizierung des Rechts zeichnet sich durch Klarheit und Prägnanz aus. Zwar beruft sich Hammurabi zur Legitimation seiner gesetzgeberischen Macht auf den polytheistischen Götterhimmel. Doch es ist kein Gott, der stellvertretend für die herrschende Kaste, die einzelnen Strafbestimmungen ausspricht. Vielmehr durchdringt das Gesetzeswerk eine innere Logik: die Talion, d.h. "Gleiches für Gleiches". Ihre Anwendung ermöglichte erstmals in der Rechtsgeschichte eine Verdrängung der Berufung auf religöse Autorität. Die Urteilsregeln des Kodex Hammurabi sind säkular-funktional bestimmt mit dem Ziel, den sozialen Ausgleich zwischen Konfliktparteien im Rahmen der gegebenen Ständeordnung und patriarchalen Familienherrschaft zu unterstützen. Zahlreiche Vorschriften schützen Frauen und Kinder vor männlicher Willkür. Das Regelwerk war offenkundig darauf ausgerichtet, das Funktionieren der Familienhaushalte auch bei Abwesenheit des Mannes zu gewährleisten.
Hammurabi (1792 v. Chr. bis 1750 v. Chr.): sechster Herrscher des Altbabylonischen Reiches, der es zu seiner größten Ausdehnung und Blüte führte, schuf ab seinem 37. oder 38. Regierungsjahr den nach ihm benannten Kodex, der in dieser Form zwar nicht angewandt wurde, aber als rechtsliterarisches Vorbild für zahlreiche nachfolgende Herrscher und Dynastien diente. Der Name wird oft auch mit der Endsilbe „-pi“ transkribiert. „Hammurabi“ läßt sich lesen als „Hammurabi der Große“, während „Hammurapi“ bedeutet „Hammurapi heilt“. Beide Lesarten haben sich eingebürgert.
§156 XXXIII.2-17
šum-ma a-we-lum a-na mâri-šu kallatu i-ḫi-ir ma mâri-šu la il-ma-zi ma šu-u i-na zu-ni-ša it-ta-ti-il ½ ma-na kaspi i-ša-ḳal-ši-im-ma u mi-im-ma ša iš-tu bît a-bi-ša ub-lam u-ša-lam-ši-im-ma mu-tu li-ib-bi-ša i-iḫ-ḫa-az-zi
Wenn jemand seinem Sohn ein Mädchen freit, sein Sohn sie nicht erkennt, wenn dann er selbst in ihrem Schoß schläft, so soll er ihr eine ½ Mine Silber zahlen und alles, was sie aus ihrem Vaterhaus mitgebracht hat, ihr zurückerstatten. Der Mann ihres Herzens kann sie heiraten.
§157 XXXIII.18-23
šum-ma a-we-lum w-ar-ki a-bi-šu i-na zu-un um-mi-šu it-ta-ti-il ki-la-li-šu-nu i-ḳal-lu-u-šu-nu-ti
Wenn jemand nach seinem Vater im Schoß seiner Mutter schläft, so soll man sie beide verbrennen.
§158 XXXIII.24-32
šum-ma a-we-lum w-ar-ki a-bi-šu i-na zu-un ra-bi-ti-šu ša mârî w-al-da-at it-ta-aṣ-ba-at a-we-lum šu-u i-na bît a-ba i-na-as-za-aḫ
Wenn jemand nach seinem Vater im Schoß von dessen Hauptgattin, die Kinder geboren hat, ertappt wird, so soll man ihn aus dem Elternhaus vertreiben.
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