Das LRI-A dient der Einschätzung der psychosozialen Ressourcen, die individuell zur Verfügung stehen, um künftig ein zufriedenstellendes, legales Leben zu führen. Die Hauptanwendungsbereiche des Verfahrens liegen in der Planung und Begutachtung der sozial-, psycho-, familien-, sucht- und sexualherapeutischen Behandlung im Strafvollzug, im Maßregelvollzug, in der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung.
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